Ergotherapie

Wissenswertes über die Ergotherapie

Was ist Ergotherapie?

Selbst handeln zu können, sich sinnvoll zu betätigen und das eigene Leben in der Hand haben sind Grundvoraussetzungen für Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten unterstützen Menschen aller Altersgruppen, die in ihren Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind und denen diese Voraussetzungen fehlen.

Die Ergotherapie kommt bei vielen Erkrankungen und Lebenssituationen zum Einsatz und gehört zu den ärztlich zu verordnenden Heilmitteln. Sie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage.

Bei erwachsenen Patienten können dies ein Herzinfarkt oder Schlaganfall sein, ebenso ein Unfall mit orthopädischen Folgen oder psychische Probleme. Ein Tätigkeitsfeld liegt in der Behandlung oder Vorsorge älterer und alter Menschen, z. B. mit dementiellen Syndromen. Das wesentliche Ziel ist eine weitgehende Selbstständigkeit in der Selbstversorgung zu erreichen und die geistige und emotionale Stabilität sowie die körperliche Belastbarkeit so weit wie möglich wieder herzustellen.

Bei Kindern und Jugendlichen hilft die Ergotherapie wenn sie Bewegungs- oder Verhaltensprobleme haben oder von einer Behinderung betroffen sind. Häufig haben sie Probleme, die Anforderungen und Aufgaben in Alltag, Kindergarten, Schule oder in der Familie erfolgreich zu erfüllen. Ziel der Ergotherapie ist es, dem Kind oder Jugendlichen fehlende oder noch nicht ausreichend entwickelte Fähigkeiten zu vermitteln oder wiederzuerlangen, um eine größtmögliche Selbstständigkeit im Alltag zu erreichen.
In unserer Praxis erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Patienten, bzw. deren Angehörigen individuelle klientenzentrierte Lösungen, damit sie ihre Handlungsfähigkeiten entwickeln, wiedererlangen oder erhalten.

Wie erhält man eine ergotherapeutische Verordnung? Die Ergotherapie erfolgt wie auch eine logopädische Therapie zunächst auf ärztliche Verordnung hin. Daher führt der erste Weg zur Ergotherapie/Logopädie über ihren Arzt. Sowohl der Hausarzt als auch Fachärzte (Kinderärzte; Neurologen; Psychologen; sozialpädiatrische Zentren; Berufsgenossenschaft; Durchgangsärzte) können eine Verordnung für Ergotherapie ausstellen. Auch wenn der Kindergarten, Schule, oder Betreuungseinrichtung eine ergotherapeutische Behandlung angeraten haben, müssen sie sich erst mit ihrem Kinder- oder Hausarzt zusammensetzen, so dass dieser über den weiteren Verlauf einer Behandlung entscheiden kann. Gerne könne Sie den Arzt auch auf unser 3 Stufen- Therapiekonzept hinweisen. Der behandelnde Arzt stellt nach Maßgabe des Heilmittelkataloges eine Heilmittelverordnung aus. Auf der Verordnung (grünes Rezept) steht am rechten oberen Rand „Heilmittelverordnung 18- Maßnahmen der Ergotherapie“ Erwachsene Patienten müssen – außer sie sind befreit- den gesetzlich festgelegten Zuzahlungsbetrag von 10% der Behandlungsgebühr bezahlen. In der Regel werden 10 Behandlungen auf einem Rezept verordnet. Die Gesamtmenge der Verordnungen legt der behandelnde Arzt fest. Ausführliche Informationen zu allen Krankheitsbildern und ergotherapeutischen Behandlungsmethoden des Heilmittelkataloges erhalten unter www.heilmittelkatalog.de.

Wer übernimmt die Kosten einer ergotherapeutischen Behandlung?

Die Ergotherapie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden daher von den Krankenkassen übernommen. Patienten über 18 Jahre müssen jedoch einen vorgeschriebenen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten tragen. Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr entfällt dieser Anteil.

Bei Privatversicherten ist die Vergütung ergotherapeutischer Leistungen unterschiedlich geregelt. Die jeweiligen Sätze müssen individuell bei ihrer Kasse – am besten vor Beginn der Therapie – erfragt werden.

Unser Berufsverband der DVE

Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten e. V. ist die maßgebliche berufsständische Interessenvertretung der freiberuflichen und angestellten Ergotherapeut/innen in Deutschland.

Seine Ziele sind die Professionalisierung der Ergotherapie in Therapie und Praxis unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätssicherung in der Aus- und Weiterbildung, die berufliche Förderung seiner Mitglieder sowie die Interessenvertretung gegenüber allen politischen Gremien und Verbänden im Sozial- und Gesundheitswesen.

Als langjähriges Mitglied und Funktionsträger im Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE) möchte ich an dieser Stelle noch auf die vielfältigen aktuellen Informationen zu allen relevanten Themen rund um die Ergotherapie, die sie auf der DVE-Verbandhomepage finden hinweisen.

DVE-Verbandmitglieder können sich bei Fragen zu Biofeedback und Neurofeedback in der Ergotherapie per Mail ag-bfnf@dve.info oder telefonisch über die DVE-Geschäftsstelle (Tel.: 07248 - 91 81 – 0) direkt an unsere Arbeitsgruppe-Biofeedback- und Neurofeedback wenden.